„Ist ein Franzbrötchen schon Bestechung?“ fragt sich und uns das Hamburger Abendblatt. Spontane Antwort: je nach Qualität des Backstücks kann es auch beleidigend sein.

Ob der „Falschparker“, der Polizisten Kaffee und Franzbrötchen angeboten hat und dies ihm nun als widerrechtlich angekreidet wird, das wohl bedacht hatte? Vielleicht hätte er die angebotenen Franzbrötchen bei einem anderen Bäcker kaufen sollen?

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